http://www.i4a.ch/de/informationen/
20.01.2021 08:21:48
i4a – Internet für alleDie Zugänglichkeit von Webangeboten, ihr Informationsgehalt und der Schutz von im Internet unerfahrenen Personen müssen ganzheitlich und praxisorientiert beurteilt werden. Eine wichtige Idee des Internets bestand und besteht darin, dass Webangebote auch für Menschen mit Behinderungen sowie für verschiedenste Technologien zugänglich sein sollen. Die Zugänglichkeit oder Accessibility – im deutschen Sprachraum heute meist als Barrierefreiheit bezeichnet - ist deshalb einer von fünf Schwerpunkten des internationalen „World Wide Web Consortium“ (w3c.org). Das w3c hat die Aufgabe sicherzustellen, dass sich das World Wide Web in die richtige Richtung weiterentwickelt und seine Möglichkeiten voll entfalten kann. RichtlinienDie Anforderungen an barrierefreie Webangebote werden in den internationalen Richtlinien zur Zugänglichkeit von Webauftritten, WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines 2.0 [1]), beschrieben. Sie wurden eins zu eins auch in die eCH-Standards (eCH-0059 [2]) und in die Richtlinien des Bundes („P028“ [3]) übernommen wurden. Die WCAG definieren drei Stufen von Zugänglichkeit (A, AA und AAA), wobei eine vollständige Einhaltung sämtlicher AAA-Richtlinien weder möglich noch sinnvoll ist. Der Bund empfiehlt eine Einhaltung der Richtlinien auf der Stufe AA an. Für umfangreiche Applikationen und funktionsreiche Webangebote bestehen zusätzliche Empfehlungen wie zum Beispiel die ARIA-Empfehlungen (ARIA = Accessible Rich Internet Applications) des W3C-Consortiums [4]) oder die Javascript-Empfehlungen der WebAIM [5]. Gesetzliche Situation in der SchweizIn der Schweiz sind öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen unter anderem aufgrund des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes dazu verpflichtet (und andere Institutionen dazu aufgefordert), ihre Internetangebote auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Als Spezialistin für Web- und Mobileangebote öffentlicher Körperschaften versteht i-web es als ihre Aufgabe, die Barrierefreiheit der Webauftritte ihrer Kunden so weit als möglich sicherzustellen. WCAG – GrundprinzipDie WCAG umfassen vier Kapitel, die sich je einem Grundprinzip widmen und die dazu gehörigen Regeln darlegen. Das erste Prinzip besagt, dass Webinhalte für alle Benutzer und Benutzerprogramme (inkl. Hilfsprogramme für Menschen mit Behinderungen) wahrnehmbar sein müssen. Wirklich für alle wahrnehmbar ist nur ein reiner, einfacher und klar strukturierter Text. Deshalb sind bei der Gestaltung von Webangeboten die folgenden Grundsätze zu beachten:
Das zweite Grundprinzip lautet, dass Webangebote bedienbar sein sollen. Dazu gehört zum Beispiel, dass alle Funktionen via Tastatur bedienbar sein sollen. Zudem sollen die Benutzer/-innen dabei unterstützt werden, Inhalte zu finden und sich innerhalb des Webangebots zu orientieren. Gemäss dem dritten Grundprinzip sollen Webangebote verständlich sein. Dazu gehört unter anderem, dass sich Funktionen voraussehbar verhalten sollen und dass die Benutzer/-innen dabei unterstützt werden Fehler zu vermeiden und zu korrigieren. Das vierte Grundprinzip schliesslich lautet, dass Webangebote robust sein sollen. Dies verlangt unter anderem einen korrekten, validen und schlanken Code. Das i-CMS und die WCAG-RichtlinienDie Barrierefreiheit (= Zugänglichkeit/Accessibility) von Webangeboten ist der Firma i-web ein grosses Anliegen. Das „i-CMS“ ist das gemeinsame Grundsystem aller Systeme der i-web zum Aufbau und Unterhalt von Webauftritten. Beispiele solcher Systeme sind das GemWeb/CityWeb, KantoneWeb, SchulenWeb, Versorger/WerkeWeb und Vereine- und CompanyWeb. Die i-CMS-Webauftritte und eGovernment-Angebote unserer Kunden sollen für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen, mit und ohne Behinderungen und mit unterschiedlichster Ausrüstung barrierefrei zugänglich sein. Um dies sicherzustellen, richten wir uns bei der Programmierung des i-CMS und seiner Module nach den Zugänglichkeits-Richtlinien. Ergänzend zeigen wir unseren Kunden in Merkblättern auf, wo und wie sie selber einen Beitrag zur barrierefreien Zugänglichkeit ihrer Webinhalte leisten können (z.B. barrierefreie Pdf-Dokumente, Bereitstellung von Textalternativen zu Bildern und zu Audio- und Videoangeboten). Die i-web legt also grossen Wert auf die Zugänglichkeit der mit ihren Systemen realisierten Webauftritte. Die Bemühungen um eine verbesserte Zugänglichkeit dürfen aber ihrer Meinung nach nicht isoliert betrachtet werden. Weil viele Menschen ihre Internetbesuche und -recherchen heute fast immer mit einer Suchmaschine (z.B. Google, Bing, Yahoo) beginnen, ist auch die Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization SEO) wichtig. Zudem ist für uns die Benutzerfreundlichkeit (Usability) im Allgemeinen eine wichtige Anforderung. Dies verlangt eine einfache Benutzer- und Menüführung. Schliesslich zeigt die tägliche Erfahrung, dass ein beträchtlicher Teil der Webangebote kaum brauchbare Inhalte aufweisen und/oder mit sensiblen Personendaten unsorgfältig umgehen. Vom Besuch solcher Webangebote ist abzuraten – Zugänglichkeit hin oder her. Bei der Beurteilung der Zugänglichkeit eines Webangebots sind also die vorgelagerten Bedürfnisse der WebbesucherInnen nach befriedigenden Inhalten und nach Datenschutz und -sicherheit mitzuberücksichtigen. Das Label „ia4“ („Internet für alle“) der i-web ist eine Antwort auf diese Forderung. i4a – BeurteilungskriterienDas Label „i4a“ beurteilt ganzheitlich die folgenden Punkte:
Die i-CMS-Systeme der i-web erfüllen die relevanten i4a-Kriterien; zudem bietet i-web für ihre Kunden Informationen und Unterstützung zum Thema an. Das Label „i4a“ kann im Webauftritt aufgeschaltet und jährlich erneuert werden. Richtlinien: 1. W3C: Web Content Accessibility Guidelines 2.0 2. eCH.ch: eCH-Standards 0059 Acceessibility Standard (eCH-0059) 3. Bund: P028 - Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten 4. W3C: ARIA-Empfehlungen 5. WebAIM: Accessible Javascript |